12. Pausierung des Abonnements und frühzeitige Vertragsbeendigung
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Betrages. Bei Wegzug hat der Kunde Anspruch auf Rückvergütung von 50% der noch nicht bezogenen Leistungen, sofern der neue Wohnort mindestens 50km vom regulären Trainingsort entfernt ist. Der Umzug und die Distanz sind vom Kunden nachzuweisen.
Zeit-Abonnemente können bei sachlich gerechtfertigten Gründen wie z.B. Schwangerschaft, einem Unfall mit längerem Heilungsprozess oder einer langwierigen Krankheit für maximal neun Monate pausiert werden. Der Kunde hat dafür einen Nachweis zu erbringen (Arztzeugnis), dass er nicht trainingsfähig ist. Eine rück-wirkende Pausierung ist nur bei Krankheit und Unfall und maximal für einen Monat möglich. Die verbleibende Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.
13. Ausfall von Trainings
Sandro ist darum bemüht, die angebotenen Trainings regelmässig und termingerecht durchzuführen und im Falle einer Verhinderung einen geeigneten Ersatztrainer zu stellen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so entsteht dem Kunden weder ein Schaden- noch ein Auslagenersatzanspruch irgend einer Art. Ausfälle begründen auch keinen Kündigungsanspruch des Kunden. Für Kunden mit Zeit-Abonnements gelten die Ansprüche in Ziff. 3.
14. Höhere Gewalt
Kann Sandro seinen vertraglichen Pflichten aufgrund höherer Gewalt wie Naturereignisse von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, behördliche Restriktionen oder andere unerwartete Vorkommnisse nicht nachkommen, wird eine allfällige Vorauszahlung nicht zurückerstattet. Eine noch nicht geleistete Vorauszahlung bleibt weiterhin geschuldet.
Eine Haftung von Sandro im Fall von höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
15. Leistungsverweigerungs-, Rücktritts- und Kündigungsrecht von Sandro
Sandro ist berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige und schriftliche Erklä-rung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten insbesondere:
- Eine vereinbarte Vorauszahlung wird auch innert Nachfrist nicht geleistet;
- Eine Mitwirkungspflicht wird verletzt, welche die Vertragserfüllung erheblich erschwert oder verun-möglicht;
- Es wird ersichtlich, dass der Kunde die Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgetreu beantwortet hat;
- Sandro hat begründeten Anlass zur Annahme, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leis-tungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer oder das Ansehen von Sandro beeinträchtigen kann.
Bei einem Rücktritt, einer Kündigung oder einer Leistungsverweigerung von Sandro aus den vorgenannten oder ähnlich gewichtigen Gründen erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz und die Zah-lung für die vereinbarten Leistungen bleibt geschuldet.
Sandro behält sich weiter das Recht vor, den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen. In diesem Fall sind die bereits bezahlten und nicht bezogenen Dienstleistungen zurückzuer-statten. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
16. Verhaltensregeln
Das Gelände darf nur während der Trainings und unter Aufsicht eines Trainers genutzt werden. Es sind zudem die folgenden Regeln zu beachten:
- Die Anweisungen des Trainers sind stets zu befolgen. Sollten einzelne Anweisungen aus gesundheitlichen Gründen nicht ausführbar sein, ist der Trainier umgehend zu informieren. Der Kunde hat selbständig Pausen nach Bedarf einzulegen sowie allfälliges Unwohlsein sofort zu melden.
- Der Zutritt auf das Trainingsgelände ist bei Krankheitssymptomen und Verdacht auf Ansteckungsgefahr untersagt. Ist ein Kunde gemäss Einschätzung des Trainers nicht in der Lage am Training teilzunehmen, ohne sich selbst oder andere zu gefährden, ist der Trainer berechtigt, den Kunden von der Teilnahme unverzüglich zu verweisen.
- Die Kunden haben grösstmögliche Rücksicht auf andere Teilnehmer und das Trainingsmaterial so-wie das Trainingsgelände zu nehmen und sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung für sich oder Dritte möglichst minimiert wird.
- Leistet ein Teilnehmer den Anweisungen des Trainers nicht Folge, gefährdet er sich selbst, andere Teilnehmer oder Dritte, ist der Trainer berechtigt, den Teilnehmer ohne Rückforderungsanspruch auszuschliessen.
- Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Trainingsgelände verboten. Es ist nicht gestattet unter Einfluss irgendwelcher Substanzen an den Trainings teilzunehmen oder das Trainingsgelände zu betreten.
- Auf dem gesamten Trainingsgelände ist das Rauchen untersagt.
- Das Mitführen von Tieren auf dem Trainingsgelände ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Sandro gestattet. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
- Das Mitbringen von nicht am Training teilnehmenden Kindern ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Sandro gestattet. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
- Die Kunden haben das Trainingsgelände sauber zu halten und ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen oder mitzunehmen.
Bei Nichtbefolgung der Verhaltensregeln kann der Kunde bzw. Teilnehmer ohne Rückforderungsanspruch vom Training ausgeschlossen werden.
17. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, Leistungen, Prozessen, Designs, Technologien, Marken, Firmen, Erfindungen und an allen Materialien, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen und insbesondere an den von Sandro zur Verfügung gestellten eigenen Inhalten und Informationen, verbleiben bei Sandro.
18. Gewährleistung und Haftung
Sandro schliesst die Gewährleitung soweit gesetzlich zulässig aus.
Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Trainings können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Wo dies gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung auf Fälle der Absicht und Grobfahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, jegliche indirekten Schäden und Folgeschäden wird in gesetzlich zulässigem Umfang ausgeschlossen.
Eine Haftung für durch Hilfspersonen entstandene Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Sandro übernimmt keine Haftung für Gegenstände wie Kleider und Wertsachen auf dem Trainingsgelände.
19. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt in der Regel über E-Mail und WhatsApp. Sofern der Kunde Sandro eine Mobiltelefonnummer zur Verfügung stellt, darf davon ausgegangen werden, dass diese für die Kommunikation über WhatsApp genutzt werden darf. Um eine schnelle Kommunikation oder einen einfachen Anmeldeprozess zu ermöglichen, können Gruppen-Chats erstellt werden. Der Kunde hat bei Vertragsschluss explizit und schriftlich mitzuteilen, falls er keiner Chat-Gruppe angeschlossen werden möchte.
20. Datenschutz
Sandro ist berechtigt, die in Verbindung mit der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten, gleich ob diese vom Kunden oder von Dritten stammen, zur Abwicklung des Vertrages und zur Durchsetzung von begründeten Interessen und Forderungen zu bearbeiten und an beauftragte Dienstleistungspartner sowie anderen Dritten weiterzugeben.
Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf Sandro die Daten zu Marketingzwecken, insbesondere zum Versand von Newslettern verwenden.
Die Datenbearbeitung, welche auf den Besuch der Website von Sandro zurückzuführen ist, wird in einer separaten Datenschutzerklärung erläutert.
Dem Kunden ist bewusst und er erklärt sich einverstanden, dass während des Trainings Foto- und Filmaufnahmen gemacht und diese zu werbezwecke genutzt und auf den Sozialen Medien veröffentlicht und geteilt werden können. Sofern der Kunde dies nicht wünscht, hat er dies Sandro oder dem Trainer umgehend mitzuteilen.
21. Formerfordernis
Wo Schriftlichkeit vorausgesetzt wird, genügt die Kommunikation per E-Mail, WhatsApp oder SMS dieser Voraussetzung.
22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der übrigen Vereinbarungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB oder die übrigen Vereinbarungen eine Regelungslücke enthalten sollten.
23. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sandro behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version.
24. Anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Sandro und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
25. Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche – soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen – sind die Gerichte am Sitz/Wohnsitz von Sandro zuständig.
Sandro ist jedoch berechtigt, stattdessen die für den Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden zuständigen Gerichte anzurufen.
Sandro Scheibler