Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sandro Scheibler für Trainingsangebote im Ninja- und Parkour-Sport

1. Anwendungsbereich und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten vorbehältlich separater schriftlicher Vereinbarungen mit dem Kunden auf alle Trainingsangebote im Bereich Ninja- und Parkour-Sport von Sandro Scheibler (nachfolgend „Sandro“) und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Sandro und seinen Kunden.

Für Dienstleistungen und Angebote, welche ausserhalb des ordentlichen Trainingsplans angeboten werden (z.B. Workshops, Events, Waren etc.) können zusätzliche oder abweichende Bedingungen gelten.

Die Rechte und Pflichten von Sandro und des Kunden ergeben sich aus den getroffenen Vereinbarungen, diesen AGB sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

Enthalten eine separate Vereinbarung und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen der separaten Vereinbarung denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Best-immungen der Vereinbarung unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.

Die vorliegenden AGB gelten durch Anmeldung zum Ninja- und Parkour-Sport als akzeptiert und werden integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen Sandro und dem Kunden.

Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausgeschlossen.
2. Angebot und Vertragsschluss

Die von Sandro publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in den Verkaufsunterlagen) stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie dienen der Informationsvermittlung über die Dienstleistungen und vereinfachen es dem Kunden bei Sandro eine konkrete und verbindliche Anfrage zu stellen. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung von Sandro zustande.

Minderjährige benötigen für den Vertragsschluss die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
3. Leistungen und Vertragsdauer

Die durch Sandro zu erbringenden Leistungen sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Sandro ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Vertrag auf externe Leistungser-bringer (nachfolgend „Dritte“) zu übertragen und Hilfspersonen beizuziehen. Die Trainings können somit auch von anderen Trainern erbracht werden.

Die Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Bei sachlichen Gründen für eine Pausierung oder vorzeitige Vertragsauflösung gilt Ziff. 12. Können allfällige im Vertrag angegebenen Mindesttrainingseinheiten pro Vertragslaufzeit aus Gründen, die in der Verantwortung von Sandro liegen, nicht angeboten werden, so verlängert sich ein Zeit-Abonnement entsprechend. Abgesehen davon enden Verträge automatisch nach der vereinbarten Vertragslaufzeit. Auf Paket-Abonnemente haben Trainingsaus-fälle keinen Einfluss.
4. Veranstaltungszeiten

Die Veranstaltungsdaten werden jeweils frühzeitig bekanntgegeben. Es steht Sandro frei, die Trainingstage und die Trainingszeiten jederzeit anzupassen. An Feiertagen finden in der Regel keine Trainings statt. Die Anpassungen begründen keinen Anspruch auf Vertragsauflösung und Rückerstattung des geleisteten Betrages.
5. Veranstaltungsort

Die Trainings finden in der Regel in der Scheune an der Lauterbachstrasse 11 in Oftringen statt. Der Kunde ist sich bewusst, dass eine Scheune allgemein, insbesondere aber in Bezug auf die Temperaturregelung, nicht den gleichen Komfort wie ein Fitness-Studio bieten kann. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich mit entsprechender Kleidung auszurüsten.

Dem Kunden stehen vor Ort keine Dusche oder Verpflegungsmöglichkeit zur Verfügung. Auch gibt es keine Möglichkeit Wertsachen einzuschliessen. Es wird empfohlen bereits in Sportkleidung zum Trainingsort zu kommen und keine Wertsachen mitzubringen. Die Parkmöglichkeiten sind beschränkt und können nicht garantiert werden.

Es steht Sandro frei, die Trainings vorübergehend oder dauerhaft an einem anderen Ort anzubieten. Änderungen des Trainingsortes werden frühzeitig kommuniziert und begründen keinen Anspruch auf Vertragsauflösung oder Rückerstattung des geleisteten oder vereinbarten Betrages.
6. Teilnehmerzahl und Zuschauer

Aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der Platzverhältnisse ist die Teilnehmerzahl pro Training auf 15 Personen beschränkt.

Sandro steht es frei Trainings auch kurzfristig abzusagen, wenn sich weniger als 3 Teilnehmer angemeldet haben.

Es ist verständlich, dass Eltern ihren Kindern beim Training zuschauen möchten. Damit sich die Kinder aber auf das Training fokussieren können und aufgrund der Platzverhältnisse behält sich Sandro vor, die Zahl der Zuschauer zu beschränken und empfiehlt den Eltern sich gegenseitig abzusprechen. In der Regel sind nicht mehr als fünf Zuschauer gestattet. Andere Zuschauer als Eltern bzw. Verantwortliche für Kinder sind nicht vorgesehen. Am Sport interessierten wird angeboten, mittels Einzelbuchung auszuprobieren, ob der Sport ihnen zusagt.

Die Zuschauer haben sich an die Verhaltensregeln und Anweisungen der Trainer zu halten. Sie haben ins-besondere darauf zu achten, dass kleine Kinder nicht in Kontakt mit den Trainingsgeräten kommen und haben diese zu beaufsichtigen. Es steht dem Trainer jederzeit frei, Personen die sich nicht an die Anweisungen halten auszuschliessen. Dies begründet keinen Rückforderungsanspruch für zusammenhängende Leistungen.
7. Anmeldung zu den einzelnen Trainings

Der Kunde hat sich jeweils für eine Trainingseinheit anzumelden.

Die Anmeldung kann frühestens einen Monat und spätestens 24 Stunden vor dem gewünschten Termin erfolgen. Anmeldungen sind per E-Mail, WhatsApp und SMS möglich.

Eine fristgerechte Anmeldung garantiert noch keinen Platz im Training. Kunden mit einem Zeit-Abonnement (Halbjahres- oder Jahresabonnement) haben i.d.R. Vortritt vor den Einzeleintritten und Paket-Abonnements (11er Abonnement). Sandro ist bemüht, die Kunden die sich fristgerecht angemeldet haben so frühzeitig wie möglich darüber zu informieren, falls der Kurs bereits ausgebucht ist. Einen Anspruch auf Schaden- oder Auslagenersatz besteht nicht.

Kinder bis 13 Jahre mit einem Paket-Abo (11er Abonnement), sind für die Anzahl ihnen zustehenden Trainings automatisch an den auf den Vertragsschluss folgenden Kursen angemeldet. Für Abmeldungen gilt Ziff. 11.
8. Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist sich bewusst, dass Ninja- und Parkour-Sport erhöhte Anforderungen an den Körper (ins. an den Kreislauf, die Muskeln und Gelenke) stellt und eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Es ist Sache des Kunden vorgängig abzuklären, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um das Training ohne erhöhtes Risiko für die eigene Gesundheit zu absolvieren. Es ist ebenfalls Sache des Kunden anzuzeigen, wenn gewisse Übungen nicht möglich sind oder nicht ohne erhöhtes Risiko durchführbar sind. In diesem Zusammenhang sind auch die weiteren Verhaltensregeln in Ziff. 16 zu beachten.

Der Kunde bietet Sandro jede zumutbare Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistung benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist. Sandro sind sämtliche für die Vertragserfüllung relevanten Informationen innert nützlicher Frist schriftlich mitzuteilen. Änderungen der Alterskategorie, der Personalien und Kontaktdaten sind Sandro umgehend und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.

Im Speziellen ist der Kunde verpflichtet, Sandro über allfällige gesundheitlichen Prädispositionen und Einschränkungen zu informieren, die im Zusammenhang mit den von ihm angebotenen Leistungen wesentlich sein könnten. Sandro kann im Zweifel ein ärztliches Attest vom Kunden verlangen, dass er die Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Trainings erfüllt. In keiner Weise trägt Sandro jedoch die Verantwortung für die Prüfung der Voraussetzungen.
9. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST).

Für Mehrleistungen, welche nachträglich oder ausserhalb des ordentlichen Trainingsplans angeboten wer-den (z.B. Workshops, Events oder Waren) und nicht im Angebot inbegriffen sind, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommunizierten Preise und Bedingungen.

Vergütungen werden – sofern schriftlich keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden – bei Vertragsschluss fällig. Der Anspruch auf Dienstleistungen entsteht erst mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald Sandro über das Geld verfügen kann.

Die Zahlung kann entweder in Bar oder per Banküberweisung erfolgen. Es steht Sandro frei, die Zahlungsmethoden jederzeit anzupassen oder einzuschränken. Beträge über CHF 500 sind jeweils per Überweisung zu bezahlen. Bei Barzahlung hat der Kunde Anspruch auf eine Quittung.

Eine Verrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kun-den ist ausgeschlossen.
10. Verzug des Kunden

Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so gerät er ohne Mahnung in Verzug. Sandro ist berechtigt die Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern oder einzustellen.

Sandro hat bei Verzug der Vorauszahlung weiter das Recht eine schriftliche Nachfrist von 7 Tagen anzusetzen und nach unbenütztem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
11. Verhinderung des Kunden

Bei Verhinderungen des Kunden gelten die nachfolgenden Regelungen.
11.1 Reguläre Trainings

Ist der Kunde für ein Training angemeldet und verhindert, so hat er die Verhinderung mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail zu melden, ansonsten verfällt der Anspruch und das Training wird in Rechnung gestellt bzw. gilt als bezogen.

Tritt der Kunde einen Trainingstermin erst nach dessen Beginn an, bzw. verlässt er ihn vor seinem Ende, besteht kein Anspruch auf eine Preisreduktion.
11.2 Workshops und Events

Wurde ein Workshop oder Event vereinbart und kann dieser aus Gründen, die Sandro nicht zu verantworten hat nicht stattfinden so gelten die folgenden Annullationsregelungen:

Frist - Annullation bis 7 Tage im Voraus = Geschuldete Vergütung - Auslagenersatz

Frist - Annullation bis 24 Stunden im Voraus = Geschuldete Vergütung - 50% aller gebuchten Leistungen und Auslagenersatz

Frist - Annullation weniger als 24 Stunden im Voraus oder No-Show = Geschuldete Vergütung - 100% der gebuchten Leistungen und Auslagenersatz

Die Annullation hat per E-Mail zu erfolgen.

Eine Reduktion der Teilnehmer hat keinen Einfluss auf den zu vergütenden Preis.

Findet der Workshop oder Event auf Anfrage des Kunden an einem anderen Ort als in der Scheune an der Lauterbachstrasse 11 in Oftringen statt, so trägt der Kunde das Risiko für wetterbedingte Absagen oder Nichtverfügbarkeit bzw. Nichtgeeignetheit der Lokalität. Die gebuchten Leistungen sind vollständig zu vergüten.
12. Pausierung des Abonnements und frühzeitige Vertragsbeendigung

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Betrages. Bei Wegzug hat der Kunde Anspruch auf Rückvergütung von 50% der noch nicht bezogenen Leistungen, sofern der neue Wohnort mindestens 50km vom regulären Trainingsort entfernt ist. Der Umzug und die Distanz sind vom Kunden nachzuweisen.

Zeit-Abonnemente können bei sachlich gerechtfertigten Gründen wie z.B. Schwangerschaft, einem Unfall mit längerem Heilungsprozess oder einer langwierigen Krankheit für maximal neun Monate pausiert werden. Der Kunde hat dafür einen Nachweis zu erbringen (Arztzeugnis), dass er nicht trainingsfähig ist. Eine rück-wirkende Pausierung ist nur bei Krankheit und Unfall und maximal für einen Monat möglich. Die verbleibende Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.
13. Ausfall von Trainings

Sandro ist darum bemüht, die angebotenen Trainings regelmässig und termingerecht durchzuführen und im Falle einer Verhinderung einen geeigneten Ersatztrainer zu stellen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so entsteht dem Kunden weder ein Schaden- noch ein Auslagenersatzanspruch irgend einer Art. Ausfälle begründen auch keinen Kündigungsanspruch des Kunden. Für Kunden mit Zeit-Abonnements gelten die Ansprüche in Ziff. 3.
14. Höhere Gewalt

Kann Sandro seinen vertraglichen Pflichten aufgrund höherer Gewalt wie Naturereignisse von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, behördliche Restriktionen oder andere unerwartete Vorkommnisse nicht nachkommen, wird eine allfällige Vorauszahlung nicht zurückerstattet. Eine noch nicht geleistete Vorauszahlung bleibt weiterhin geschuldet.

Eine Haftung von Sandro im Fall von höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

15. Leistungsverweigerungs-, Rücktritts- und Kündigungsrecht von Sandro

 

Sandro ist berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige und schriftliche Erklä-rung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten insbesondere:

 

  • Eine vereinbarte Vorauszahlung wird auch innert Nachfrist nicht geleistet;
  • Eine Mitwirkungspflicht wird verletzt, welche die Vertragserfüllung erheblich erschwert oder verun-möglicht;
  • Es wird ersichtlich, dass der Kunde die Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgetreu beantwortet hat;
  • Sandro hat begründeten Anlass zur Annahme, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leis-tungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer oder das Ansehen von Sandro beeinträchtigen kann.

 

Bei einem Rücktritt, einer Kündigung oder einer Leistungsverweigerung von Sandro aus den vorgenannten oder ähnlich gewichtigen Gründen erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz und die Zah-lung für die vereinbarten Leistungen bleibt geschuldet.

 

Sandro behält sich weiter das Recht vor, den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen. In diesem Fall sind die bereits bezahlten und nicht bezogenen Dienstleistungen zurückzuer-statten. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

16. Verhaltensregeln

 

Das Gelände darf nur während der Trainings und unter Aufsicht eines Trainers genutzt werden. Es sind zudem die folgenden Regeln zu beachten:

 

  • Die Anweisungen des Trainers sind stets zu befolgen. Sollten einzelne Anweisungen aus gesundheitlichen Gründen nicht ausführbar sein, ist der Trainier umgehend zu informieren. Der Kunde hat selbständig Pausen nach Bedarf einzulegen sowie allfälliges Unwohlsein sofort zu melden.
  • Der Zutritt auf das Trainingsgelände ist bei Krankheitssymptomen und Verdacht auf Ansteckungsgefahr untersagt. Ist ein Kunde gemäss Einschätzung des Trainers nicht in der Lage am Training teilzunehmen, ohne sich selbst oder andere zu gefährden, ist der Trainer berechtigt, den Kunden von der Teilnahme unverzüglich zu verweisen.
  • Die Kunden haben grösstmögliche Rücksicht auf andere Teilnehmer und das Trainingsmaterial so-wie das Trainingsgelände zu nehmen und sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung für sich oder Dritte möglichst minimiert wird.
  • Leistet ein Teilnehmer den Anweisungen des Trainers nicht Folge, gefährdet er sich selbst, andere Teilnehmer oder Dritte, ist der Trainer berechtigt, den Teilnehmer ohne Rückforderungsanspruch auszuschliessen.
  • Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Trainingsgelände verboten. Es ist nicht gestattet unter Einfluss irgendwelcher Substanzen an den Trainings teilzunehmen oder das Trainingsgelände zu betreten.
  • Auf dem gesamten Trainingsgelände ist das Rauchen untersagt.
  • Das Mitführen von Tieren auf dem Trainingsgelände ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Sandro gestattet. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Das Mitbringen von nicht am Training teilnehmenden Kindern ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Sandro gestattet. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Die Kunden haben das Trainingsgelände sauber zu halten und ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen oder mitzunehmen.

 

Bei Nichtbefolgung der Verhaltensregeln kann der Kunde bzw. Teilnehmer ohne Rückforderungsanspruch vom Training ausgeschlossen werden.

17. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, Leistungen, Prozessen, Designs, Technologien, Marken, Firmen, Erfindungen und an allen Materialien, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen und insbesondere an den von Sandro zur Verfügung gestellten eigenen Inhalten und Informationen, verbleiben bei Sandro.
18. Gewährleistung und Haftung

Sandro schliesst die Gewährleitung soweit gesetzlich zulässig aus.

Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Trainings können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Wo dies gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung auf Fälle der Absicht und Grobfahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, jegliche indirekten Schäden und Folgeschäden wird in gesetzlich zulässigem Umfang ausgeschlossen.

Eine Haftung für durch Hilfspersonen entstandene Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Sandro übernimmt keine Haftung für Gegenstände wie Kleider und Wertsachen auf dem Trainingsgelände.
19. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt in der Regel über E-Mail und WhatsApp. Sofern der Kunde Sandro eine Mobiltelefonnummer zur Verfügung stellt, darf davon ausgegangen werden, dass diese für die Kommunikation über WhatsApp genutzt werden darf. Um eine schnelle Kommunikation oder einen einfachen Anmeldeprozess zu ermöglichen, können Gruppen-Chats erstellt werden. Der Kunde hat bei Vertragsschluss explizit und schriftlich mitzuteilen, falls er keiner Chat-Gruppe angeschlossen werden möchte.
20. Datenschutz

Sandro ist berechtigt, die in Verbindung mit der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten, gleich ob diese vom Kunden oder von Dritten stammen, zur Abwicklung des Vertrages und zur Durchsetzung von begründeten Interessen und Forderungen zu bearbeiten und an beauftragte Dienstleistungspartner sowie anderen Dritten weiterzugeben.

Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf Sandro die Daten zu Marketingzwecken, insbesondere zum Versand von Newslettern verwenden.

Die Datenbearbeitung, welche auf den Besuch der Website von Sandro zurückzuführen ist, wird in einer separaten Datenschutzerklärung erläutert.

Dem Kunden ist bewusst und er erklärt sich einverstanden, dass während des Trainings Foto- und Filmaufnahmen gemacht und diese zu werbezwecke genutzt und auf den Sozialen Medien veröffentlicht und geteilt werden können. Sofern der Kunde dies nicht wünscht, hat er dies Sandro oder dem Trainer umgehend mitzuteilen.
21. Formerfordernis

Wo Schriftlichkeit vorausgesetzt wird, genügt die Kommunikation per E-Mail, WhatsApp oder SMS dieser Voraussetzung.
22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der übrigen Vereinbarungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB oder die übrigen Vereinbarungen eine Regelungslücke enthalten sollten.
23. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sandro behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version.
24. Anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Sandro und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
25. Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche – soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen – sind die Gerichte am Sitz/Wohnsitz von Sandro zuständig.

Sandro ist jedoch berechtigt, stattdessen die für den Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden zuständigen Gerichte anzurufen.




Sandro Scheibler

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